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BGH, 09.03.2011 - 3 StR 36/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 5 StPO
Unbegründete Revision; Antrag auf Durchführung einer Revisionshauptverhandlung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Revision bei fehlenden Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Begründetheit einer Revision bei fehlenden Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.03.2011 - 3 StR 36/11
- BGH, 14.04.2011 - 3 StR 36/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.2010 - 4 StR 536/09
Urteil im "Holzklotzfall" ist rechtskräftig
Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 3 StR 36/11
Dem Antrag des Verteidigers des Angeklagten, im Revisionsverfahren eine Hauptverhandlung durchzuführen und über diesen Antrag vor der Sachentscheidung zu befinden, war nicht zu entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 536/09 jeweils mwN). - BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 3 StR 36/11
Dem Antrag des Verteidigers des Angeklagten, im Revisionsverfahren eine Hauptverhandlung durchzuführen und über diesen Antrag vor der Sachentscheidung zu befinden, war nicht zu entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 536/09 jeweils mwN).